Das Handbuch zum Fachanwalt
Der „Fachanwalt im Erbrecht“ ist mit Beschluss vom 23.11.04 verabschiedet worden. Seit diesem Zeitpunkt kann sich auch der im Erbrecht entsprechend erfahrene Rechtsanwalt zum Fachanwalt fortbilden. Wesentliche Grundlagen und Hilfen bietet auf rund 1.000 Seiten das neue „Handbuch des Fachanwalts für Erbrecht“. Das Werk behandelt in seiner 2010 erschienenen 2. Auflage mit 24 Autoren - u. a. Herr FAErbR Thomas Maulbetsch - ausführlich die in der Fachanwaltsordnung vorgegebenen Wissensgebiete. Es eignet sich ahervorragend zur Vorbereitung auf den Fachanwaltslehrgang Erbrecht und dient als Nachschlagewerk in allen Phasen der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate. Zerb Verlag 2010; € 118,-; ISBN 978-393-507978-5 
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